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Beratung zu finanziellen Hilfen

Ist das Geld knapp, haben schwangere Frauen und Familien Anspruch auf finanzielle Hilfen. Sie sollen die Existenzgrundlage sichern und ihnen ermöglichen, die Schwangerschaft fortzusetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind“, der Landesstiftung „Familie in Not“,  kirchliche Gelder oder Mittel aus anderen Stiftungen und Hilfsfonds gewährt werden, zum Beispiel für die Erstausstattung des Babys, für Haushalt und Wohnung oder die Betreuung des Säuglings. Darüber hinaus gibt es das Kindergeld und gegebenenfalls auch Mutterschafts- und Elterngeld.

Wir  informieren Sie darüber, worauf Sie Anspruch haben, und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Wir unterstützen Sie außerdem bei der Suche nach einer Wohnung, einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder bei deren Erhalt.