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Kindesschutz

Für pädagogische Fachkräfte in der Stadt und im Landkreis Bad Kreuznach bieten wir Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (Insofa) nach § 8a SGB VIII an. Weitere Informationen zu möglichen Themen und Arbeitsweise der Insofa finden Sie hier

Zu unserem Zuständigkeitsbereich zählen folgende Institutionen und Personen:

  • Im Landkreis die Kitas und Kita-Sozialarbeiter:innen der Familienzentren Langenlonsheim und Fürfeld sowie folgende kommunalen Kitas aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim: Bockenau, Braunweiler, Gutenberg, Mandel, Oberhause/Nahe und Kath. Kita Norheim
  • Aus der Stadt Bad Kreuznach Kitas in Evangelischer Trägerschaft
  • In Meisenheim Notunterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), Haus am Bendstich

Ablauf bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:

  • Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter der Telefonnummer 0671-84251-0 oder per E-Mail efl.badkreuznachdiakoniehilftde möglich.
  • Zur Vorbereitung der Beratung ist das anonyme Zusammentragen aller relevanten Fakten erforderlich (z.B. dokumentierte Beobachtungen, Protokolle zu Entwicklungsgesprächen und Elterngesprächen). Für die Kindesschutzfachkraft ist das Vorliegen einer ausgefüllten Dokumentation vor der Beratung eine günstige Ausgangslage zur weiteren Einschätzung.
    • Folgende Vorlage ist bei der Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte sehr hilfreich: Vorlage von DJI
    • Als weitere, ausführliche  Einschätzungshilfe kann hierbei die KIWO-Skala genutzt werden.
  • Zeitnahe Terminvereinbarung für eine Beratung.
  • Die Beratung wird dokumentiert und ist kostenfrei.