Rechtliche Betreuung
Was ist rechtliche Betreuung?
Grundlage der rechtlichen Betreuung ist § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser besagt, dass für erwachsene Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, ein Betreuer bestellt wird. Davor wird allerdings geprüft, für welche Lebensbereiche die Betreuung wirklich erforderlich ist. In diesen „Aufgabenkreisen“ handelt der Betreuer dann als gesetzlicher Vertreter des Betreuten.
Was sind die Ziele einer rechtlichen Betreuung?
Der Betreuer soll dem Betreuten zur Seite stehen und ihn unterstützen. Er soll nicht über den Betroffenen bestimmen, sondern im Hinblick auf dessen Bedürfnisse und dessen Wohl handeln. Der Betreute soll also, soweit er dazu in der Lage ist, sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten können - die Betreuung soll ihm dabei helfen, indem die bestehenden Einschränkungen hinsichtlich der selbständigen rechtlichen Vertretung so weit wie möglich kompensiert werden.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Um überhaupt zum Wohl des Betreuten handeln zu können, muss der Betreuer dessen Lebensumstände und Bedürfnisse kennen. Dafür ist der persönliche Kontakt ganz wichtig. Man darf die Tätigkeit des rechtlichen Betreuers nicht mit einer pflegerischen Tätigkeit verwechseln - der Betreuer ist vor allem gesetzlicher Vertreter und damit Organisator von Hilfen, nicht in erster Linie selbst Ausführender. So wird er z.B. eine pflegebedürftigen Betreute nicht selbst pflegen, sondern dafür sorgen, dass diese eine Pflegeperson bekommt. Im Rahmen solcher organisatorischer Aufgaben steht der Betreuer oft in Kontakt mit Ärzten, Arbeitgebern, Behörden, Vermietern oder anderen für den Betreuten bedeutsamen Personen oder Organisationen.
Der Weg zu einer rechtlichen Betreuung
Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben, denn der Wunsch und Wille des/der Betreuten ist für die Entscheidung des Gerichts maßgebend. Den Antrag kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Hat das Betreuungsgericht einen solchen Antrag erhalten, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer und entscheidet, für welche Bereiche eine Betreuung stattfinden soll. Wenn der Betreute damit nicht einverstanden ist, kann er Beschwerde dagegen einlegen. Das Gericht muss diese Beschwerde prüfen.
„Aufgabenkreise“ einer rechtlichen Betreuung
Bei der Anordnung der rechtlichen Betreuung werden die einzelnen Aufgabenkreise angeordnet. Der Betreuer darf nur innerhalb dieser angeordneten Aufgabenkreise tätig werden. Der Betreuer soll nur die Aufgaben übernehmen, die der Betreute selbst nicht mehr erledigen kann. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es gibt keine allgemein festgelegten Bereiche dafür. Das Gericht muss sich genau informieren, welche Aufgaben der Betreute nicht mehr selbst erledigen kann. Erst dann entscheidet das Betreuungsgericht, welche Aufgaben der Betreuer für den Betreuten übernehmen soll.
Die typischen Aufgabenkreise sind:
- Vermögenssorge,
- Aufenthaltsbestimmung,
- Wohnungsangelegenheiten,
- Gesundheitsfürsorge,
- freiheitsentziehende Maßnahmen
- Zuständigkeit für Post, Telefon und e-mail-Verkehr