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Schwangerschaftskonfliktberatung

Sie sind ungeplant oder ungewollt schwanger und wissen nicht, wie es weitergehen soll? Haben Sie Zweifel, ob Sie das Kind austragen können oder wollen?

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen, müssen sie eine Schwangerschaftskonfliktberatung in einer dafür anerkannten Beratungsstelle wahrnehmen. Wir verfügen über diese Anerkennung, beraten Sie und  stellen Ihnen die erforderliche Beratungsbescheinigung aus (§ 219 StGB).

Unsere Beraterinnen führen die Beratungsgespräche ergebnisoffen und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf, ohne Sie zu beeinflussen. Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden: Wir respektieren den Weg, den Sie für sich finden, denn die Beratung soll Sie darin unterstützen, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Unsere Schwangerschaftskonfliktberatung hilft Ihnen dabei, Ihre Situation zu klären, und informiert Sie über soziale und finanzielle Hilfen.

Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie zu den rechtlichen Fragen, Kosten sowie Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch auch Informationen  über Adoption und die Vertrauliche Geburt, wenn Sie das Kind austragen möchten, sich aber nicht in der Lage fühlen, es großzuziehen.

Unabhängig von Ihrer Entscheidung beraten wir Sie auch danach weiter, wenn Sie es wünschen. Übrigens: Auch Männer und Paare können sich mit ihren Fragen an uns wenden.